Vertrauenslehrer*innen haben die Aufgabe, die Schülervertretung bei Ihrer Tätigkeit zu beraten und zu unterstützen. Bei Unstimmigkeiten und Konflikten zwischen der Schülervertretung und der Schule stehen sie vermittelnd zur Verfügung. Die gewählten Vertrauenslehrer*innen haben das Recht, an den Sitzungen der Schülervertretung teilzunehmen.

Die Schülervertretung kann bis zu zwei Pädagoginnen und Pädagogen (Erziehende und Lehrende) als Vertrauensperson wählen. Die Übernahme des Amtes ist freiwillig.

Weiterhin kann sich jede Schülerin und jeder Schüler an die Vertrauenslehrkraft wenden, wenn sie oder er sich ungerecht behandelt oder beurteilt fühlt. Und auch bei persönlichen oder familiären Problemen stehen Vertrauenslehrer*innen zur Verfügung.